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Gasölbescheinigungen/Agrardieselantrag
Für alle Belege, die bei der Geschäftsstelle zur
Abrechnung eingereicht wurden, versenden wir Anfang Februar des
Folgejahres eine Bescheinigung über den überbetrieblichen
Dieselverbrauch.
Diese Bescheinigung benötigen Sie als Auftraggeber und als
Auftragnehmer für den Agrardieselantrag beim zuständigen Zollamt.
Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, bei der Zollverwaltung einen
Vordruck für Arbeiten herunter zu laden, die nicht über uns
abgerechnet wurden.
e-Formular
zum online ausfüllen
Agrardieselantrag
Antragsformulare liegen in unserer Geschäftsstelle zur Mitnahme
aus.
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