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Gasölbescheinigungen/Agrardieselantrag

Für alle Belege, die bei der Geschäftsstelle zur Abrechnung eingereicht wurden, versenden wir Anfang Februar des Folgejahres eine Bescheinigung über den überbetrieblichen Dieselverbrauch.
 
Diese Bescheinigung benötigen Sie als Auftraggeber und als Auftragnehmer für den Agrardieselantrag beim zuständigen Zollamt.
 
Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, bei der Zollverwaltung einen Vordruck für Arbeiten herunter zu laden, die nicht über uns abgerechnet wurden.

e-Formular zum online ausfüllen

 

Agrardieselantrag
Antragsformulare liegen in unserer Geschäftsstelle zur Mitnahme aus.
 

 

 

 


Kalmenbrunnenstraße 2/1 • 89129 Langenau
Telefon 07345/9691-0 • Telefax 07345/9691-29 • Mail an MR Ulm-HDH