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Düngebilanz

Die meisten landwirtschaftlichen Betriebe sind verpflichtet, Aufzeichnungen über die Anwendung von Düngemitteln anzufertigen. Diese werden zu einem Nährstoffvergleich, der Düngebilanz, zusammengefasst.

Eine mögliches Einsparungs- bzw. Optimierungspotenzial in Ertrag, Qualität und Umweltverträglichkeit kann so geprüft werden.

Eine Flächen- oder Schlagbilanz ist von allen Betrieben mit mehr als 10 ha LF, von Betrieben mit mehr als 1 ha Gemüse, Erdbeeren, Hopfen oder von Betrieben mit mehr als 500 kg Stickstoffanfall aus tierischer Herkunft zu erstellen.  

Eine Flächen- oder Schlagbilanz ist für das abgelaufene Düngejahr bis zum 31. März zu erstellen und jährlich fortzuschreiben.
Der Nährstoffbedarf für N ist jährlich für jeden Schlag zu ermitteln oder orientiert sich an veröffentlichten Werten. Gleiches gilt für die Gehalte an Gesamt- und Ammoniumstickstoff aus organischen Düngern.

Eine Beprobung für jeden Schlag ab 1 ha ist mindestens alle sechs Jahre für Phosphat durchzuführen. Düngungsmaßnahmen sollen an den zu erwartenden Ertrag und die Qualität des Pflanzenbestandes, den Standort und die Anbaubedingungenangepasst sein, um eine bedarfsgerechte Ernährung der Pflanzen zu erreichen.

Erstellung Düngebilanzen
Gerne erstellen wir für Sie Ihren von der Düngeverordnung vorgeschriebenen betrieblichen Nährstoffvergleich in Form einer Feld-Stall-Bilanz.

Dazu benötigen wir vor allem
• Ihre Anbauflächen
• die Ernteerträge (können auch durch Schätzung ermittelt werden)
• den Zukauf von Mineraldünger
• Daten zur Tierhaltung
• Ggf. Angaben zu Abgabe oder Aufnahme organischer Düngemittel

Sie können selbst wählen, ob Sie für die Bilanzierung das Wirtschaftsjahr oder das Kalenderjahr zugrunde legen möchten.
Wir empfehlen von unserer Seite das Kalenderjahr.

Das Formular zur Erhebung der notwendigen Daten können Sie hier herunterladen      Feld-Stall-Bilanz  


Wenn Sie das ausgefüllte Formular an uns senden, erstellen wir Ihnen Ihre Feld-Stall-Bilanz.
Diese Dienstleistung berechnen wir Ihnen zu einem festen Stundensatz, wobei der Zeitaufwand in der Regel bei 20-30 Minuten liegt.

Laut Düngeverordnung muss jährlich bis spätestens 31.03. ein Nährstoffvergleich für das vergangene Jahr vorliegen.


Kalmenbrunnenstraße 2/1 • 89129 Langenau
Telefon 07345/9691-0 • Telefax 07345/9691-29 • Mail an MR Ulm-HDH
Geschäftszeiten: Mo - Do 8.00 - 16.30 Uhr, Fr 8.00 - 16.00 Uhr

Formular

Feld-Stall-Bilanz