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Düngebilanz
Die meisten landwirtschaftlichen Betriebe sind
verpflichtet, Aufzeichnungen über die Anwendung von Düngemitteln
anzufertigen. Diese werden zu einem
Nährstoffvergleich,
der Düngebilanz, zusammengefasst.
Eine mögliches Einsparungs- bzw.
Optimierungspotenzial in Ertrag, Qualität und
Umweltverträglichkeit kann so geprüft werden.
Eine Flächen- oder Schlagbilanz ist von allen Betrieben mit mehr
als 10 ha LF, von Betrieben mit mehr als 1 ha Gemüse, Erdbeeren,
Hopfen oder von Betrieben mit mehr als 500 kg Stickstoffanfall aus
tierischer Herkunft zu erstellen.
Eine Flächen- oder Schlagbilanz ist für das abgelaufene Düngejahr
bis zum 31. März zu erstellen und jährlich fortzuschreiben.
Der Nährstoffbedarf für N ist jährlich für jeden Schlag zu
ermitteln oder orientiert sich an veröffentlichten Werten.
Gleiches gilt für die Gehalte an Gesamt- und Ammoniumstickstoff
aus organischen Düngern.
Eine Beprobung für jeden Schlag ab 1 ha ist mindestens alle
sechs Jahre für Phosphat durchzuführen.
Düngungsmaßnahmen sollen an den zu erwartenden Ertrag und die
Qualität des Pflanzenbestandes, den Standort und die
Anbaubedingungenangepasst sein, um eine bedarfsgerechte Ernährung der Pflanzen zu
erreichen.
Erstellung Düngebilanzen
Gerne erstellen wir für Sie Ihren von der Düngeverordnung
vorgeschriebenen betrieblichen Nährstoffvergleich in Form einer
Feld-Stall-Bilanz.
Dazu benötigen wir vor allem
• Ihre Anbauflächen
• die Ernteerträge (können auch durch Schätzung ermittelt werden)
• den Zukauf von Mineraldünger
• Daten zur Tierhaltung
• Ggf. Angaben zu Abgabe oder Aufnahme organischer Düngemittel
Sie können selbst wählen, ob Sie für die Bilanzierung das
Wirtschaftsjahr oder das Kalenderjahr zugrunde legen möchten.
Wir empfehlen von unserer Seite das Kalenderjahr.
Das Formular zur Erhebung der notwendigen Daten können Sie hier
herunterladen
Feld-Stall-Bilanz 
Wenn Sie das ausgefüllte Formular an uns senden, erstellen wir
Ihnen Ihre Feld-Stall-Bilanz.
Diese Dienstleistung berechnen wir Ihnen zu einem festen
Stundensatz, wobei der Zeitaufwand in der Regel bei 20-30 Minuten
liegt.
Laut Düngeverordnung muss jährlich bis spätestens 31.03. ein
Nährstoffvergleich für das vergangene Jahr vorliegen. |